Freie Kooperation

aus dem Freie-Gesellschaft-Wiki
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Der Begriff Freie Kooperation

Freie Kooperation (→WP) ist der Schlüsselbegriff in der von Christoph Spehr entwickelten Theorie der Freien Kooperation, die insbesondere in dem Text Gleicher als andere: Eine Grundlegung der freien Kooperation dargestellt wird. Ziel dieser Theorie ist es, den überkommenen Gegensatz zwischen Freiheit und Gleichheit zu überwinden. Im Begriff der Freien Kooperation fallen beide zusammen. Gemäß dieser Theorie kann eine Kooperation nur dann als frei (im Gegensatz zu erzwungen) bezeichnet werden, wenn sie drei Bedingungen erfüllt:

  1. Über alles kann verhandelt werden: überkommene Verteilung von Verfügungsgewalt, Besitz, Arbeit und überkommene Regeln sind nicht sakrosankt, sondern können bei Bedarf neu ausgehandelt werden (Verhandelbarkeit, siehe auch: Selbstorganisation).
  2. Alle dürfen verhandeln: alle Beteiligten sind frei, die Kooperation zu verlassen, ihre Kooperationsleistung einzuschränken oder unter Bedingungen zu stellen, und dadurch Einfluss auf die Regeln der Kooperation zu nehmen (Freiheit der Beteiligten).
  3. Alle können es sich leisten, zu verhandeln, weil niemand zu viel zu verlieren hat: der Preis dafür, die Kooperation zu verlassen bzw. die eigenen Kooperationsleistungen einzuschränken oder unter Bedingungen zu stellen, muss für alle Beteiligten ähnlich hoch (oder niedrig), auf jeden Fall aber zumutbar sein (Gleichheit der Beteiligten, siehe auch: Gesetz der zwei Füße).

Verhandelbarkeit

Oft wird bemängelt, dass alles verhandelbar sei und so z.B rassistische oder sexistische Freie Kooperationen denkbar seien. Z.B. gibt es in der (mehr oder weniger) freien Kooperation dieses Wikis eine „sakrosankte Regel“ um genau dies auszuschließen. Das bedeutet jedoch nicht dass das eine Ausnahme dieser Regel wäre. Es bedeutet jedoch, dass alle Beteiligten das Recht haben, diese Kooperation zu verlassen und an anderer Stelle dasselbe Projekt weiterzuführen, was vor allem durch die freie Lizenz dieses Projektes ermöglicht wird (problematischer sind da z.B. schon die Namensrechte an der Domain). Dieser Schutz ist nicht schwächer als eine „sakrosankte Regel“, auch wenn es auf den ersten Blick so aussehen mag. Eine sakrosankte Regel müsste ja auch durchgesetzt werden und das könnte eben nur in dem sozialen Raum geschehen, der durch die Kooperation der Beteiligten gebildet wird. Jede „sakrosankte Regel“ ist so gesehen immer nur eine Fiktion. Überspitzt formuliert: Was wäre diese Kooperation noch wert, wenn wir uns nur in Bezug auf eine sakrosankte Regel darauf einigen könnten, nichts Diskriminierendes zuzulassen? Und umgekehrt: Gerade dadurch, dass es keine sakrosankte Regel ist, sondern eben immer verhandelbar, bedeutet das, dass sichergestellt ist, dass alle Beteiligten es auch so meinen.

Diese Fokussierung des Begriffs auf strukturelle statt inhaltlicher Kriterien (aber siehe auch unten) bedeutet allerdings auch, dass Freie Kooperationen allein noch keine Freie Gesellschaft impliziert, denn (um die erwähnte „sakrosankte Regel“ zu zitieren) „eine Gesellschaft, in der Menschen diskriminiert oder verachtet wurden, kann keine freie sein“. Zum Schutz vor derartigen Praktiken muss dabei jedoch nicht nach nach staatlichen Machtinstrumenten wie Polizei und Gerichten gerufen werden – alle können und sollten ihn gemäß den Prinzipien der Freien Kooperationen selbst sicherstellen, indem sie im Falle diskriminierender Praktiken auf einer Änderung der entsprechenden Regeln beharren (gemäß Bed. 1+2) und, wenn das scheitert, die Kooperation verlassen (gemäß Bed. 3) sowie nach Möglichkeit jede weitere Zusammenarbeit mit derartigen Projekten verweigern (strategische Nichtkooperation).

Freie Kooperation als Arbeitsmodus

Freie Kooperation in einem leicht anderen Sinn kann auch den Arbeitsmodus bezeichnen, in dem doppelt freie Software und Inhalte entwickelt werden. Dieser Modus zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:

  • Alle Projektmitglieder beteiligen sich aus eigenem Antrieb – niemand hat Sanktionen zu befürchten, wenn sie/er das Projekt verlässt, niemand wird auf Grund externer Umstände wie der Notwendigkeit der Lebenssicherung zur Teilnahme gezwungen.
  • Es gibt keine Befehlsstrukturen und keine „Vorgesetzten“, niemand kann anderen sagen was sie zu tun haben. Das heißt nicht, dass es nicht unterschiedliche Rollen geben kann (siehe z.B. Benutzertypen in der Wikipedia und Struktur des Debian-Projekts), aber niemand hat Befehlsgewalt über andere.
  • Ziele und innere Struktur eines Projekts werden von den Beteiligten selbst festlegt und können bei Bedarf überprüft und angepasst werden. Ist gar keine andere Verständigung mehr möglich, bleibt immer noch der Ausstieg („Forking“) als Fallback-Lösung.
  • Ergebnisse des Projekts werden, soweit möglich, auch anderen (außerhalb des Projekts) zur Verfügung gestellt. Dies geschieht in einer Form, die es anderen nicht nur erlaubt, diese Ergebnisse selbst zu nutzen, sondern auch selbst darauf aufzubauen und sie an andere weiterzugeben, sowohl in originalen als auch in weiterentwickelten Versionen, gemäß den vier Freiheiten. Konkurrenz zwischen Projekten ist möglich und kommt nicht selten vor, darf aber nicht auf Kosten dieses freies Teilens und Austauschens gehen (vgl. Kooperenz).

Diese Regeln kann man als ein Beispiel betrachten die theoretischen Regeln Freier Kooperation zu verwirklichen. Bei Herstellung immaterieller Produkte ist das Gewähren eines „fairen Scheidungspreises“ stark vereinfacht und bedeutet oft, dass einfach jeder jederzeit alles mitnehmen kann.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es besser, den Begriff Freie Kooperation nur dann zu verwenden, wenn die von Spehr postulierten Bedingungen tatsächlich gelten. Bei der Praxis der meisten doppelt freien Projekte durfte das zumindest im Großen und Ganzen der Fall sein. Wo es nicht Fall ist, könnten Alternativbegriffe wie Kooperation in Freien Projekten verwendet werden, um klar zu machen, dass es sich nicht um Freie Kooperation im Spehr'schen Sinne handelt.

Theorie der Freien Kooperation

Neben den oben genannten rein strukturellen Merkmalen werden in Spehrs Theorie der Freien Kooperation auch einige mehr inhaltliche Politiken verlangt, die aber immer wieder auf diese Regeln zurückführbar sein sollen. Diese ordnen sich in fünf Bereiche:

  1. Abwicklung von Herrschaftsinstrumenten: Machtfragen stellen
  2. Politik der Beziehungen: alternative Vergesellschaftung
  3. Entfaltung sozialer Fähigkeiten: subjektive Aneignung
  4. Praktische Demokratiekritik: emanzipative Demokratisierung
  5. Organisierung

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