Public Domain

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In der Public Domain (gemeinfrei) sind geistige Werke, deren Verwendung nicht durch Copyright bzw. Urheberrecht oder ähnliche gesetzliche Konventionen eingeschränkt wird. Solche Werke können praktisch nach Belieben genutzt werden. Die Public Domain speist sich hauptsächlich aus drei Quellen:

  • Werke, bei denen die Schutzdauer des Copyrights/Urheberrecht abgelaufen ist.
  • Werke, die von ihren Autoren explizit in die Public Domain gestellt wurden. In Deutschland ist dies nicht möglich, doch können Autoren explizit allen beliebige Nutzungsrechte einräumen, was nahezu den selben Effekt hat.
  • Werke, deren Nutzung als grundsätzlich nicht einschränkbar gilt. Dazu zählen traditionell Ideen, wissenschaftliche Erkenntnisse, mathematische Formeln und Algorithmen sowie beliebige Fakten. Dieser Bereich ist jedoch durch eine immer weiter ausufernde Patentpraxis teilweise beschränkt worden.

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