GPL

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Die GPL (GNU General Public License) (→WP) ist die klassische Copyleft-Lizenz für Freie Software.

Bestimmungen der GPL

Die Bestimmungen der GPL lassen sich in zwei Gruppen einteilen:

Weitgehende Rechte für alle Nutzer:

  • Allen Nutzern werden die vier Freiheiten gewährt.
  • Damit dies auch für Nutzern von abgeleiteten oder verbesserten Versionen gilt, dürfen geänderte Versionen nur unter GPL verteilt werden, zudem muss den Nutzern Zugang zum Quellcode gewährt werden (Copyleft-Prinzip).

Schutz der Autoren:

  • Gewährleistungs- und Haftungsausschluss (die in Version 2 enthaltene Formulierung dürfte allerdings nach deutschen Recht zu weitgehend und damit unwirksam sein – die künftige Version 3 enthält eine überarbeitete Fassung und erlaubt zudem alternative Formulierungen zur besseren Absicherung).
  • Geänderte Versionen müssen als solche gekennzeichnet werden, damit eventuell eingeführte Fehler oder Probleme nicht auf die ursprünglichen Autoren zurückfallen.

GPL Version 3

Derzeit wird an einer neuen Version 3 der GPL gearbeitet, die eine höhere Kompatibilität mit anderen Lizenzen erreichen will und neue Klauseln enthält, die die Unvereinbarkeit von DRM mit Freier Software deutlich machen und zudem den Kampf gegen Softwarepatente und deren Missbrauch unterstützen könnten.

Die neue Version soll auch Änderungen enthalten, die die Tauglichkeit der GPL für andere Werke (außer Software) erhöhen dürfte. So räumt sie die gewährten Rechte explizit für sämtliche Aktivitäten, die per Copyright/Urheberrecht beschränkt werden, ein. Damit wird u.a. auch die öffentliche Wiedergabe erlaubt, was die GPLv3 z.B. für Freie Musik interessanter machen dürfte.

Weitere Informationen

Allgemein:

Zur künftigen Version 3: