Öffentliche Aufgaben

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Öffentliche Aufgaben sind Aufgaben, deren Erledigung (oder Nicht-Erledigung) einen Großteil der an einem Ort lebenden Menschen betrifft Dabei gehören insbesondere:

  • Infrastrukturelle Einrichtungen: Versorgung (Strom, Wasser, Gas/Heizung), Entsorgung (Müllabfuhr, Abwasser), Kommunikation (Telefon, Internet), Verkehrswesen (öffentlicher (Nah-)Verkehr, Straßen & Wege) etc.
  • Gesundheitwesen
  • Erziehung & Bildung (Schule, Universitäten)
  • Forschung & Wissenschaft
  • Schutz vor Zwang und Gewalt, Unterdrückung und Diskriminierung („Freiheit-von“), etwa durch Notdienste (Polizeinotruf, Feuerwehr etc.), Verbrechensaufklärung und -bewältigung (Polizei, Strafgerichte), Beschwerdestellen zu Diskriminierung/ungerechter Behandlung u.ä., Schiedsstellen bzw. Zivilgerichte für Konflikte die anderweitig nicht gelöst werden können, evt. militärische Verteidigung (oder Soziale Verteidigung)

Traditionell wurden öffentliche Aufgaben meist durch den Staat oder ihm untergeordnete Verwaltungseinheiten organisiert. Mittlerweile werden große Teile davon oft privaten Firmen überlassen oder in gemischten Modellen organisiert (Privatisierung, Public Private Partnerships), was u.a. deshalb problematisch ist, weil es die Möglichkeiten der betroffenen Menschen, auf die die betreffenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen, meist stark reduziert.

In einer Freien Gesellschaft könnten öffentliche Aufgaben ähnlich wie andere Aktivitäten im Rahmen Freier Projekte organisiert werden. Zwei Unterschiede gibt es jedoch:

  1. Während Freie Projekte normalerweise autonom und selbstorganisiert nicht nur über ihre Struktur, sondern auch über ihre Ziele und Aktivitäten entscheiden, besteht bei öffentlichen Aufgaben ein Mitspracheinteresse aller davon betroffenen Menschen, also etwa der Mitglieder einer Freien Gemeinde. Deshalb dürften für wichtige Fragen zu Zielen und Aktivitäten gemeinsame Entscheidungen von Freier Gemeinde und Freiem Projekt wünschenswert sein, während Details und interne Fragen zu Projektstruktur und -organisation unabhängig von der Gemeinde geregelt werden können.
  2. Die betreffenden Menschen haben ein vitales Interesse daran an der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben in ihrer Gemeinde. Deshalb müssten Freie Gemeinden dafür sorgen, dass Projekte zur Erledigung dieser Aufgaben organisiert und aufrecht erhalten werden, wenn dies anderweitig nicht möglich ist. Am naheliegendsten ist dabei ein Beteiligungsmodell, bei dem von allen arbeitsfähigen Gemeidemitgliedern erwartet wird, in einem bestimmten Umfang an der Erledigung öffentlicher Aufgaben mitzuwirken (entweder aller oder nur derer, für die sich keine „freiwilligen“ Projekte zusammenfinden, je nach Entscheidung der Gemeinde).