Politik der Beziehungen
Die Politik der Beziehungen ist der zweite der fünf Bereiche von Christoph Spehrs Theorie der Freien Kooperation. Sie beschreibt, wie Kooperationsverhältnisse organisiert und weiterentwickelt werden können, um möglichst frei (statt erzwungen) zu sein und zu bleiben.
Aspekte
Spehr nennt fünf „Politiken“, die die Politik der Beziehungen, auch alternative Vergesellschaftung genannt, ausmachen:
Prinzip des Verhandelns
Die Verhandelbarkeit aller Elemente einer Kooperation ist eine der drei elementaren Bedingungen Freier Kooperation. Entsprechend wichtig ist es, dass alle Beteiligten uneingeschränkt verhandeln können und dürfen, ohne sich dabei auf bestimmte Bereiche beschränken zu müssen (Verhandelnde können etwa darauf bestehen, zwei Punkte gemeinsam zu behandeln, auch wenn andere sie lieber trennen möchten, z.B. kann das „Frauenplenum [...] die Zustimmung zu einem politischen Aufruf davon abhängig machen, dass auch die Männer der Gruppe das Klo putzen“) oder durch Meta-Regeln etwa zum Entscheidungsmodus ein für alle mal gebunden zu sein – solche Regelungen kann und wird es natürlich geben, nur können sie eben selbst Gegenstand der Verhandlungen werden.
Damit Verhandlungen frei und gleich ist, kommt es nicht auf vorgegebene Regeln an, sondern auf die Beteiligten: alle müssen in in der Lage sein, notfalls die Kooperation zu beenden („dann eben nicht“), und zwar ohne dadurch unverhältnismäßig stark belastet zu werden, gemäß der 3. Bedingung der Freien Kooperation. Ist dies gewährleistet, können auch die Regeln der Verhandlung selbst zum Gegenstand der Verhandlung werden.
Wo eine solche (weitgehend) gleiche Verhandlungsposition aller Beteiligten besteht, dürfte auch die Erledigung unangenehmer Aufgaben in einer Kooperation weniger problematisch sein. Entweder werden solche Aufgaben gleichmäßig aufgeteilt, oder sie werden besonders gut entschädigt und auf diese Weise angenehmer gemacht, oder sie bleiben eben liegen (wenn sie den Verhandelnden nicht wichtig genug sind, eine andere Lösung zu finden). Unfaire Aufteilungen wie heute, wo solche Aufgaben typischerweise den Schwächsten und Benachteiligten einer Gesellschaft zugemutet werden, haben bei gleichen Verhandlungspositionen dagegen kaum eine Chance, da die Betroffenen ja keinen Grund haben, diese „Lösung“ zu akzeptieren.
Realistische Kooperation
Die Grundidee realistischer Kooperation ist, dass es für jede/n Einzelne/n besser sein sollte, an der Kooperation teilzunehmen, als dies nicht zu tun; und dass umgekehrt die Beteiligung des/der Einzelnen für die Kooperation besser sein sollte als eine Nicht-Beteiligung. Ist dies nicht der Fall, ist das Kooperationsverhältnis entweder ausbeuterisch oder moralisch überzogen – beides ist keine gute Grundlage für dauerhafte Kooperation.
Deshalb sollte es auch keinen Zwang für Kooperationen geben, neue Mitglieder aufzunehmen (wenn dieses Kriterium nicht erfüllt ist) oder Einzelne, die sich z.B. regelmäßig „daneben benehmen“, auf Dauer zu ertragen. Diese Regel gibt nur dann nicht, wenn es für die Betroffenen keine vergleichbare Alternative zu der Kooperation gibt, so dass eine Abweisung bzw. Ausschließung unzumutbar wäre (eine Gesellschaft kann sich nicht aussuchen, welche Flüchtlinge sie aufnimmt).
Anerkennung
Anerkennung ist mehr als nur Toleranz. Wer tolerant ist, lässt andere in Ruhe, solange sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten, braucht sich aber sonst nicht für sie zu interessieren. Anerkennung bedeutet, andere in ihrem Anderssein zu akzeptieren (und nicht nur zu tolerieren, zu dulden); dabei aber nicht nur nebeneinander her zu leben, sondern sich auch mit den Einstellungen und Lebensweisen der anderen auseinander zu setzen und, wo nötig, den Konflikt zu suchen.
Wer andere in dieser Weise anerkennt, lernt nicht nur mehr über die Anderen, sondern oft genug auch mehr über sich selbst.
Ermöglichung
Ermöglichung bedeutet, dass Einzelne auch die Möglichkeit haben sollten, Ideen und Projekte zu verfolgen, ohne die Anderen erst zwangsläufig von diesen Ideen überzeugen zu müssen. Um Erstarrung und Konservatismus zu verhindern, sollten Kooperationen ihren Mitgliedern dafür Spielräume eröffnen, indem sie ihnen etwa einen gewissen Teil ihrer Ressourcen und ihrer Arbeitskraft für solche offenen Projekte zur Verfügung stellt.
Disloyalität zum Bestehenden
Loyalität gegenüber anderen Menschen ist gut, aber grundsätzliche Loyalität gegenüber Strukturen und Kooperationen ist problematisch, weil sie den Blick auf Probleme und auf neue Chancen verstellt. Freie Kooperationsverhältnisse sollten immer wieder auf ihren Sinn und ihr Funktionieren hin überprüft werden und nicht einfach nur aus Gründen der Gewohnheit oder der Nostalgie fortgesetzt werden. Kooperationen sollten auf diese Weise von den Beteiligten immer wieder „auf diesen Prüfstand gestellt“ werden, um herauszufinden, ob nicht Änderungen (auch radikalere, bis hin zur Auflösung der Kooperation) wünschenswert und sinnvoll wären.